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Fast eine halbe Million Euro für den kommunalen Sportstättenbau im Landkreis Böblingen

Thekla Walker, MdL und Peter Seimer, MdL (GRÜNE): „Förderzusage für die Sanierung der Sportstätten in unserem Landkreis hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute“.

Mit 456.000 Euro fördert das Land die Sanierung von vier Projekten im Landkreis Böblingen. Für die Sanierung des Kunstrasenfeldes an der Sportanlage Vogelherdle erhält Aidlingen einen Zuschuss in Höhe von 28.000 EUR. Gärtringen darf sich über 148.000 EUR für die Sanierung der Duschen und Umkleideräume der Schwarzwaldhalle freuen. In Herrenberg wird an der Sporthalle Längenholz die Sanierung des Flachdachs mit 93.000 EUR unterstützt. Des Weiteren darf sich Schönaich über einen Zuschuss in Höhe von 187.000 EUR für die Sanierung der Sporthalle freuen.

 

Insgesamt werden im Jahr 2021 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mitZuschüssen in Höhe von rund 13 Millionen Euro unterstützt, teilen die beiden Abgeordneten Walker und Seimer (beide GRÜNE) mit. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Die Förderzusage für diese vier Projekte im Landkreis Böblingen hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Wir geben damit ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine. Eine gut ausgebaute Infrastruktur sichert außerdem ein vielfältiges Sportangebot für Kinder und Erwachsene“, so die beiden Landtagsabgeordneten.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

 

 

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