Die neueste Ausprägung sei der Frauenhass im Netz, der von frauenverachtender Sprache bis zur Androhung von Vergewaltigung und Mord reiche. Dieser Aspekt wurde 2015 im Strafgesetzbuch als Straftatbestand verankert. Aufgrund mangelnder Zuständigkeiten und technischem Wissen auf Seiten der Polizei gestalte sich die Verfolgung aber schwierig, wird in der Presseerklärung bedauert. Ein großer Fortschritt gegen Gewalt sei die 2011 auf europäischer Ebene verabschiedete Istanbul-Konvention gewesen, ein Menschrechtsabkommen zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt. Deutschland habe sich mit der Ratifizierung allerdings sechs Jahre Zeit gelassen und weigere sich bis heute, Artikel 59 umzusetzen, der geschlechtsspezifische Fluchtgründe gewaltbetroffener Migrantinnen als schutzwürdigen Tatbestand benennt.
Gewalt gegen Frauen sei auch ein negativer Wirtschaftsfaktor. Medizinische Behandlung der Opfer, Arbeitsausfälle, Polizeieinsätze, Gerichtsverhandlungen, Prozesskostenhilfe, Strafvollzug, Frauenhäuser, Kinderschutz beliefen sich nach wissenschaftlichen Berechnungen der TU Cottbus auf jährlich 3,8 Mrd. Euro – allein in Deutschland. “Dass Frauenhäuser irgendwann überflüssig würden, war die Hoffnung der Initiatorinnen der ersten Einrichtung i1976 in Berlin. Leider ist ein Ende der Misshandlung von Frauen durch häusliche Gewalt nicht abzusehen“, kritisiert die Sprecherin des Arbeitskreises Frauenpolitik, Maya Wulz, die Situation. „In diesem Licht ist es nichts anderes als peinlich, dass es im reichen Kreis Böblingen seit 2011 kein Frauenhaus mehr gibt und misshandelte Frauen in die Nachbarkreise abgeschoben werden müssen“.
Ganz aktuell zum 25.11.2020 dieses Jahres gibt es den von parteiungebundenen Einzelpersonen und Gruppen an die Bundesregierung und die Europäische Kommission gerichteten Appell gegen „Geschlechterapartheid und jeden Extremismus!“ Darin wird angeprangert, dass wie auch im rechtsextremen Milieu die Entmenschlichung von Frauen elementarer Bestandteil islamistischer Ideologie sei. Geschlechterapartheid fange da an, wo die Trennung der Geschlechter gefordert und durchgesetzt und wo Frauen und Mädchen gedroht werde, wenn sie ihre Freiheitsrechte ausüben wollten.