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Der Landkreis Böblingen erhält fast 6 Millionen Euro für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung

Thekla Walker, MdL und Peter Seimer, MdL (beide GRÜNE): „Wir bedanken uns für die engagierte Arbeit vor Ort. Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ein Zeichen der Wertschätzung dieser Arbeit.“

Der Landkreis Böblingen erhält vom Land für das Jahr 2020 Zahlungen in Höhe von 5.933.800 Euro als Beteiligung des Landes an den Kosten des Landkreises für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Der Betrag wird rückwirkend für das Jahr 2020 im Juni 2021 an den Landkreis ausgezahlt. 

 

Hintergrundinformationen:

Vor dem Hintergrund einer Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) haben das Land Baden-Württemberg sowie Städte- und Landkreistag letztmalig 2019 eine Vereinbarung über die Beteiligung des Landes an den Ausgaben der Stadt- und Landkreise für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung geschlossen. Diese sieht eine Auszahlung von insgesamt 170 Millionen Euro an die Stadt- und Landkreise jeweils in 2020 und 2021 (für das vorherige Bezugsjahr) bis 30. Juni vor. Zur Abwicklung der Zahlungen hat das damals zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Zuwendungsvereinbarungen mit jedem der 44 Stadt- und Landkreise abgeschlossen. Darin ist die genaue Höhe des individuellen Anteils der Stadt bzw. des Landkreises festgehalten, die anhand eines von Städtetag und Landkreistag übermittelten Verteilschlüssels ermittelt wurde.

 

In Baden-Württemberg besteht nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ein dreistufiges Aufnahmesystem für Geflüchtete: Nach der Erstaufnahme in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen folgt die vorläufige Unterbringung bei den unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter und der Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Die unteren Aufnahmebehörden handeln in der vorläufigen Unterbringung als staatliche Behörden. Als dritte Stufe schließt sich die kommunale Anschlussunterbringung bei den über 1.100 Städten und Gemeinden im Land an.

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