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Einsatz für Menschenrechte in Ägypten weiterhin unerlässlich

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Pressemitteilung vom 02. März 2023, Tobias B. Bacherle, MdB
Zur Freilassung von 33 Untersuchungshäftlingen in Ägypten erklären Max Lucks, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Tobias B. Bacherle, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss: Die jetzt angeordnete Freilassung von 33 willkürlich Inhaftierten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage der Menschenrechte in Ägypten weiterhin mehr als prekär ist.

Das Vorgehen ist durchschaubar: Mit der Freilassung der willkürlich Inhaftierten werden scheinbar Zugeständnisse gemacht, gleichzeitig ist die Situation der Pressefreiheit und der Menschenrechte im Land katastrophal. Wir sehen die von Ägypten unternommenen Schritte daher als reine Taktik an, um politischen Druck zu zerstreuen. Sie haben bisher nicht zu substanziellen Maßnahmen geführt, um den systematischen Angriff der Regierung auf Grundrechte und -freiheiten einschließlich ihrer langjährigen Verfolgungskampagne gegen die unabhängige Menschenrechtsbewegung im Land zu stoppen. Wir dürfen nicht länger dabei zusehen, wie die Behörden Gesetze zur Terrorismusbekämpfung missbrauchen, um Zehntausende willkürlich zu verhaften, darunter Menschenrechtsverteidigerinnen, politische Gegnerinnen und Journalistinnen. Dabei greift das Regime systematisch auf das gewaltsame Verschwinden lassen von Personen und den Einsatz von Folter zurück. Neben Aktivistinnen sind Frauen, queere Menschen und religiöse Minderheiten besonders betroffen, ihnen gilt unser Mitgefühl und volle Solidarität.

Der britisch-ägyptische Menschenrechtsverteidiger Alaa Abd el-Fattah ist weiterhin im Gefängnis Wadi al-Natrun inhaftiert. Noch immer hat er keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, die Behörden erkennen seinen vergangenen Hungerstreik weiterhin offiziell nicht an. Dass dem britischen Staatsbürger noch immer keine konsularische Betreuung gewährt wird, ist völkerrechtswidrig. Wir fordern die ägyptische Regierung in Bekräftigung der Äußerungen des Auswärtigen Amtes und von Bundeskanzler Olaf Scholz erneut zu seiner sofortigen Freilassung auf. Wir unterstützen das Auswärtige Amt darin, die Menschenrechtsverletzungen in bilateralen und multilateralen Kontexten fortlaufend zu thematisieren. Die ägyptische Regierung hat im Februar einen geplanten Besuch der deutschen Menschenrechtsbeauftragten Luise Amtsberg in Kairo verweigert. Dies kann auch als Reaktion auf das deutsche Engagement zu Menschenrechten gewertet werden. Hier gilt es jetzt, weiterhin aktiv und vehement für unsere Werte einzustehen. Ein nachhaltiger Einsatz für Menschenrechte im Land bleibt unerlässlich.

Das Vorgehen ist durchschaubar: Mit der Freilassung der willkürlich Inhaftierten werden scheinbar Zugeständnisse gemacht, gleichzeitig ist die Situation der Pressefreiheit und der Menschenrechte im Land katastrophal. Wir sehen die von Ägypten unternommenen Schritte daher als reine Taktik an, um politischen Druck zu zerstreuen. Sie haben bisher nicht zu substanziellen Maßnahmen geführt, um den systematischen Angriff der Regierung auf Grundrechte und -freiheiten einschließlich ihrer langjährigen Verfolgungskampagne gegen die unabhängige Menschenrechtsbewegung im Land zu stoppen. Wir dürfen nicht länger dabei zusehen, wie die Behörden Gesetze zur Terrorismusbekämpfung missbrauchen, um Zehntausende willkürlich zu verhaften, darunter Menschenrechtsverteidigerinnen, politische Gegnerinnen und Journalistinnen. Dabei greift das Regime systematisch auf das gewaltsame Verschwinden lassen von Personen und den Einsatz von Folter zurück.

Neben Aktivistinnen sind Frauen, queere Menschen und religiöse Minderheiten besonders betroffen, ihnen gilt unser Mitgefühl und volle Solidarität. Der britisch-ägyptische Menschenrechtsverteidiger Alaa Abd el-Fattah ist weiterhin im Gefängnis Wadi al-Natrun inhaftiert. Noch immer hat er keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, die Behörden erkennen seinen vergangenen Hungerstreik weiterhin offiziell nicht an. Dass dem britischen Staatsbürger noch immer keine konsularische Betreuung gewährt wird, ist völkerrechtswidrig. Wir fordern die ägyptische Regierung in Bekräftigung der Äußerungen des Auswärtigen Amtes und von Bundeskanzler Olaf Scholz erneut zu seiner sofortigen Freilassung auf. Wir unterstützen das Auswärtige Amt darin, die Menschenrechtsverletzungen in bilateralen und multilateralen Kontexten fortlaufend zu thematisieren. Die ägyptische Regierung hat im Februar einen geplanten Besuch der deutschen Menschenrechtsbeauftragten Luise Amtsberg in Kairo verweigert. Dies kann auch als Reaktion auf das deutsche Engagement zu Menschenrechten gewertet werden. Hier gilt es jetzt, weiterhin aktiv und vehement für unsere Werte einzustehen. Ein nachhaltiger Einsatz für Menschenrechte im Land bleibt unerlässlich.

 

https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-fuer-menschenrechte-in-aegypten-weiterhin-unverlaesslich

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