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Innovationsfonds Kunst neu ausgeschrieben

Der Innovationsfonds Kunst ist neu ausgeschrieben. Die Grünen Abgeordneten Dr. Bernd Murschel und Thekla Walker weisen darauf hin, dass sich Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften ab sofort bewerben können. Projekte werden mit mindestens 10 000 Euro und höchstens 50 000 Euro gefördert. Die Antragsfrist läuft bis 13. März.

Die aktuelle Ausschreibung des Wissenschaftsministeriums umfasst die Programmlinien ‚Innovative Kunst und Kulturprojekte‘ und ‚Kunst und Kultur für das ganze Land‘. Dr. Bernd Murschel betont: „Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument in unserer Kunst- und Kulturlandschaft etabliert. Mit dem Innovationsfonds Kunst wollen wir unsere Einrichtungen und Vereine gezielt dabei unterstützen, neue Ansätze und Formate zu verwenden und sich für weitere Zielgruppen zu öffnen.“

Thekla Walker erklärt hierzu: „Die Kunst- und Kulturschaffenden in Baden-Württemberg leisten fantastische Arbeit, haben aber nicht immer die Möglichkeit, Neues auszuprobieren. Hier bietet der Innovationsfonds Kunst eine gute Unterstützungsmöglichkeit.“

Weitere Informationen:
Seit 2012 rund 15 Millionen Euro Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument im Bereich der Kunst und Kultur in Baden-Württemberg etabliert. Seit seiner Einführung im Jahr 2012 wurden durch den Fonds insgesamt 572 Projekte mit rund 15 Millionen Euro unterstützt.

Im Innovationsfonds Kunst sind gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften antragsberechtigt, die dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums zugeordnet sind. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Zudem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent aufweisen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Anfang Mai 2020 geplant.

Informationen zur Ausschreibung, die Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst sind abrufbar unter: 

https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen    

Kreisbüro:

Dienstag, 14:00 - 18:00 Uhr.
Die Bürozeiten können von den genannten Zeiten abweichen.
Wichtige Termine im Kreisbüro bitte vorab per E-Mail vereinbaren.

 

Anschrift:

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Kreisverband Böblingen
Marktplatz 29
71032 Böblingen
Tel:  07031-224677
Fax: 07031-221922
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