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Integrationsmanager können starten - Land stellt Mittel zur Verfügung

Gute Nachrichten für alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Integrationsmanager für die Sozialberatung von Geflüchteten einstellen möchten: Wie der Leonberger Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel (GRÜNE) mitteilt, haben sie jetzt Klarheit über die Höhe der ihnen dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich laut Murschel auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Böblingen, die jetzt Mittel abrufen beziehungsweise beantragen können.

So stehen beispielsweise für die Stadt Leonberg 292.161) Euro zur Verfügung, der Stadt Herrenberg 55.726 Euro. Für die Gemeinde Gäufelden 56.522 Euro und für die Gemeinde Jettingen 75.628 Euro. Gefördert werden im Wahlkreis Leonberg-Herrenberg auch die Gemeinden Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Mötzingen, Nufringen, Weissach und Grafenau sowie die Städte Renningen, Rutesheim und Weil der Stadt.

„Mit den Integrationsmanagern gibt es endlich und erstmals eine professionelle Betreuung und Begleitung für Flüchtlinge mit abgeschlossenen Verfahren. Sie waren bislang immer auf sich alleine gestellt“, so Murschel und er betont: „Dieses Konzept eines flächendeckenden und strukturierten Integrationsmanagements nach der vorläufigen Unterbringung ist bislang bundesweit einzigartig. Es soll dazu beitragen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden.“

Die Gemeinden, erläutert der Landtagsabgeordnete, können jeweils entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager beschäftigen oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten. Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51 000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen.

Hintergrund: Zentrale Aufgabe von Integrationsmanagern ist die individuelle und niedrigschwellige Sozialberatung und -begleitung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Am Beginn jeder Beratung steht das Erstellen des Integrationsplans. In diesem werden die persönlichen Daten (z. B. Qualifikationen und Kompetenzen, Schulbildung und Berufsabschluss, individuelle Entwicklungen) und die zu erreichenden Ziele schriftlich fixiert. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Der Integrationsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbständig nutzen zu können.

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