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Land gibt Kommunen Instrumentenkasten gegen Wohnraummangel – neue Möglichkeiten für Leonberg und Sindelfingen

Pressemitteilung Thekla Walker, Dr. Matthias Miller, Peter Seimer und Sabine Kurtz vom 12. Juli.2022
Die grün-schwarze Landesregierung gibt betroffenen Kommunen eine Palette an Möglichkeiten, um stärker gegen einen angespannten Wohnungsmarkt vorgehen zu können. „Wohnraum ist knapp, daher begrüßen wir den Beschluss, der den Kommunen neue Instrumente an die Hand gibt, mit denen sie dem angespannten Wohnungsmarkt etwas entgegensetzen können“, sagen die Landtagsabgeordneten Thekla Walker (Grüne – Böblingen), Sabine Kurtz (CDU - Leonberg), Peter Seimer (Grüne - Leonberg) und Dr. Matthias Miller (CDU - Böblingen). Im Landkreis Böblingen wurden Leonberg und Sindelfingen durch die Rechtsverordnung als betroffene Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt.

Zu den Instrumenten zählt ein Vorkaufsrecht für Gemeinden für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. „Damit können Gemeinden aktiv Baulücken schließen und so unsere Kommunen lebendig gestalten und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“, sagen die Landtagsabgeordneten. Außerdem bringt der Beschluss mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen und Bebauungsplänen. „So können zum Beispiel bereits bestehende Gebäude leichter aufgestockt werden“. Zudem ist ein verschärftes Baugebot enthalten. Eigentümerinnen und Eigentümer können so in die Pflicht genommen werden, auf ihren Grundstücken Wohnraum zu schaffen.

 „Wir setzen uns dafür ein, dass alle in Baden-Württemberg bezahlbaren Wohnraum finden. Damit unsere Kommunen zukunftsfest bleiben, müssen wir außerdem nachhaltig bauen. Deshalb gilt für uns ‚Innenentwicklung vor Außenentwicklung‘. Das heißt: Wir wollen im Zentrum zuerst nicht-genutzte Flächen zu Wohnfläche machen“, betonen die Abgeordneten. Der aktuelle Beschluss gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sowohl mehr als auch nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.

Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch ist Teil des Baulandmobilisierungsgesetzes und gibt den Kommunen letztlich einen planungsrechtlichen Instrumentenkasten an die Hand. Jede Kommune kann dann vor Ort selbst entscheiden, ob sie die Instrumente nutzen möchte oder nicht. 

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