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Stuttgarter Zeitung greift Peter Seimers Initiative zum Radikalenerlass prominent auf

Beitrag von Heiko Focken zum Zeitungsartikel aus der Stuttgarter Zeitung

Menschen, die in den 1970-er und 1980-er Jahren in Baden-Württemberg (und Bayern) gelebt haben, haben den "Radikalenerlass" vielleicht noch selbst erfahren, zumal vor allem potenziell links orientiere und
friedens- oder umweltbewegte Personen von dessen Anwendung betroffen waren. Der Radikalenerlass bedeutete, dass nach Auffassung der damaligen konservativen Landesregierung politisch "auffällige" Personen einer Art Gesinnungsprüfung unterzogen wurden, die bis zu Abfragen beim Verfassungsschutz reichten. Erst dann wurden sie für die Stellenbesetzung öffentlicher Ämter zugelassen. Schon die Teilnahme an einer "unliebsamen" Diskussion konnte der Person den Zugang zum Beruf des Lehrers oder des Polizisten verunmöglichen. Auf den offensichtlichen Umstand, dass dieses Verfahren weit über das hinaus geschossen ist, was im demokratischen Sinne gestattet war, wurde erst viel zu spät reagiert. Bis heute weigerten sich jedoch sämtliche Landesregierungen, sich von der Unrechtmäßigkeit dieses Vorgehens offiziell, etwa durch die Bitte um Entschuldigung, zu distanzieren, geschweige denn den Opfern für die damals erlittenen Nachteile eine Entschädigung zu zahlen. Peter Siemer, obwohl erst weit nach diesen Erlassen geboten, hat dieses Thema aufgegriffen. Mit seinem dabei zum Ausdruck gebrachten Gerechtigkeitsgefühl begibt er sich damit fast in eine Priorisierungs-Opposition zu unserem (ebenfalls grünen und damals politisch weit links stehenden) Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, für den dieses Thema momentan nicht auf der Tagesordnung steht. Explizit angestoßen durch Peters Initiative, die noch immer offenen Wunden jener Zeit zu heilen, widmete die Stuttgarter Zeitung der Problematik einen fast ganzseitigen Artikel auf Seite 3 der Ausgabe vom 14. Juli 2022.

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