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Bernd Murschel (Grüne): „Kommunen müssen bei Antennenstandorten für den Mobilfunk aktiv mitreden. – Vorsorgekonzepte minimieren Strahlenbelastung!“

(Stuttgart) „Im Kreis Böblingen droht durch die Aufrüstung auf UMTS-Sendeleistung eine Verspargelung mit Mobilfunkantennen innerhalb der Siedlungsflächen“, befürchtet der Leonberger Landtagsabgeordnete Bernd Murschel. Darum solle es jetzt so rasch wie möglich eine Empfehlung für ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept im Kreis geben. Damit hätten die Baubehörden eine aktivere Rolle bei der Festlegung geeigneter Standorte für Antennen-Masten.

Kaum eine wissenschaftliche Debatte sei so undurchschaubar wie die über die möglichen Gefahren von Elektrosmog. Es gäbe eine Unzahl von Studien und Gegenstudien. Fakt bleibe: Die Strahlenbelastung steige immer weiter. Denn täglich würden neue Masten installiert, um die Netze für Mobilfunk und UMTS leistungsfähiger zu machen. Daneben erhöhen sich die Strahlenwerte in Innenräumen durch drahtloses Internet per W-LAN oder schnurlose Telefone nach DECT-Standard. Bislang seien lediglich Antennen mit einer Höhe von über 10 Metern genehmigungspflichtig, und kleinere Masten benötigen nach aktueller Rechtslage nicht einmal eine Baufreigabe. „Dieser Zustand ist eine ‚organisierte Unverantwortlichkeit’, weil hier die Gestaltungsaufgabe innerhalb der kommunalen Baurechts völlig ignoriert und umgangen werden kann!“, sagt Bernd Murschel.

„Auf Landkreisebene sollte eine Empfehlung für ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept verabschiedet werden, damit die kommunalen Baubehörden wieder eine Steuerungsfunktion bei der Auswahl geeigneter Standorte für Mobilfunkantennen übernehmen können“, so Murschel. „Es macht Sinn, für UMTS- und Mobilfunknetz rechtzeitig eine Standortauswahl zu treffen, weil man nur dann drohenden Wildwuchs, Ärger in der Nachbarschaft und ungünstige Standortauswahl innerhalb von Wohngebieten wirksam und rechtzeitig verhindern kann. Ich sehe das als eine dringliche Aufgabe an, dass die Gemeinden hier aktiv werden. Von der Landesregierung erwarte ich eine Unterstützung für diese kommunale Planungsaufgabe, damit die Gemeinden und Städte eine klare rechtliche Basis für ein aktives Handeln haben“, betont Murschel.

Ein gemeinsamer Vorstoß von Grünen und SPD für eine entsprechende Änderung in der Landesbauordnung (LBO) war im Landtag erst Ende 2009 an den Stimmen der CDU/FDP-Regierung gescheitert.

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