Fakt ist, dass es im Wesentlichen in dem Verfahren nicht um Feinstaub, sondern um Stickoxide geht, die im Verkehr zu 70 Prozent aus den Dieselmotoren kommen. Das kann man wissen, wenn man recherchiert und sich mit dem laufenden Verfahren befasst. Dieses Problem ist übrigens in erster Linie eines von den Menschen, die in den bundesweit betroffenen 90 Städte und Ballungsräume wohnen und den gesundheitsschädlichen Einflüssen ausgesetzt sind. Denn in diesen Städten werden die Grenzwerte klar nicht eingehalten. Im Übrigen häufig, weil die gekauften Diesel-Autos oftmals nicht halten, was die verkaufenden Automobilhersteller vollmundig versprechen. Dass die Herstellerangaben häufig nichts mit den Messwerten in der Realität zu tun haben, wurde landauf und landab in zig Messungen gezeigt. Wenn man Kritik übt, sollte man so etwas nicht einfach ignorieren. Es wäre angemessen, Kritik an die richtige Stelle zu richten, nämlich an die Verursacher.
Ich bin froh, dass wir in Baden-Württemberg keine bayerischen Verhältnisse haben, wo sich die Landesregierung über Gerichtsurteile des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Luftreinhaltung hinwegsetzt und sich somit über Recht und Gesetz stellt. In Baden-Württemberg ist jeder vor dem Gesetz gleich, das sollte auch im Sinne von Herrn Haar sein.“
Mit freundlichen Grüßen
Peter Seimer