Grund hierfür war die offizielle Gemäldeübergabe des ortsansässigen Künstlers Fritz Steisslinger, der Theodor Heuss um 1950 portraitierte. Über Jahre hinweg war das Kunstwerk im Depot des Kunstbestandes des Landes und kehrt nun als Dauerleihgabe pünktlich zum 70-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes in die Heimat des Malers zurück.
„Theodor Heuss hat als ‚Kultminister‘ von Baden-Württemberg einen großen Beitrag für Kunstschaffende hier geleistet und hatte später eine tragende Rolle bei der Verfassung unseres Grundgesetzes“, so Thekla Walker. In Anbetracht dessen sei es eine wertvolle Geste, dass sein Bildnis nun dezentral für die Menschen vor Ort erfahrbar sei.
Für Fritz Steisslinger wurde „Theodor Heuss“ zur Lebensaufgabe – rund sieben Jahre legte er immer wieder Hand an, besserte das Gemälde aus und suchte nach dem perfekten Ausdruck, was ihm letztendlich gelang.
Initiiert wurde die Übergabe durch die Nachlassverwalterin Frederica Steisslinger und Heidrun Behm, Gemeinderätin in Böblingen; realisiert durch den Einsatz von Thekla Walker MdL und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst rund um Petra Olschowski.